1. Zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer wird ein Dienstvertrag abgeschlossen. Ebenso entsteht ein Dienstvertrag durch die Annahme von Dienstleistungen.
Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach den Vorgaben im Auftrag. Soweit detaillierte Angaben fehlen, erbringt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die nachstehend beschriebenen Leistungen:
- Vorbereitende Maßnahmen für Telefonkontakte
- Führung der Brutto- bzw. Nettotelefongespräche nach Absprache und anhand des vom Auftraggebers genehmigten Telefonschemas
- Registrierung jedes Anrufversuches bzw. Nettogesprächs. Bei Einzelgesprächsabrechnung im Kontaktbereich einschl. der angefallenen Telefonkosten.
- Kontrolle durch den von Auftragnehmer eingesetzten Projektleiters bzw. Trainer.
- Wöchentlicher Status während der Dauer der Aktion
- Schlußbericht
- Überlassung der Original Kontaktberichte an den Auftragnehmer nach Beendigung des Projekts.
2. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Verpflichtung, über alle ihm im Laufe der Zusammenarbeit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Er wird alle Informationen und geschäftlichen Unterlagen, welche er vom Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitsverpflichtung des Auftragnehmers besteht nach der Vertragsbeendung weiter. Die gleiche Verpflichtung trifft den Auftragnehmer für die im Rahmen von Vertragsverhandlungen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, auch wenn ein Auftragsverhältnis mit dem Auftraggeber nicht zustande kommt.
3. Der Auftragnehmer wird bei Durchführung von Aufträgen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere § 37 beachten, d.h.:
- der Auftragnehmer wird die ihm vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers nutzen.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die wahrenden Rechte der Betroffenen im Sinne des BSDG (Zuverlässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung). Er stellt dem Auftragnehmer insoweit von etwaigen Ansprüchen von Betroffenen frei.
- Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Datensicherung während der Auftragsdatenverarbeitung im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
4. Die Parteien können den Dienstvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Für Projekte, die länger als 12 Monate ohne feste vertragliche Laufzeit andauern gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich. Durch die Kündigung bleiben alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses angefallenen Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche unberührt. Bei Auftraggeberkündigung oder erheblicher Reduzierung des Auftragsumfanges ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50% der aufgrund Kündigung und Reduzierung entfallenden vereinbarten Vergütung zu berechnen. Darüber ist der Auftragnehmer berechtigt bei einer nachträglichen Auftragsreduzierung um mehr als 50% für bereits erbrachte Teilleistungen einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10% zu berechnen. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Verschiebung verbindlich vereinbarter Starttermine, die vom Auftraggeber zu vertreten ist, Ausfallpauschalen zu berechnen. Die Ausfallpauschale berechnet sich je für das Projekt |
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vorgesehenen Telefonkontakte mit € 38,35 täglich über einen Zeitraum von höchstens 2 Wochen.
5. Der Auftraggeber sicher zu, daß er Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb 24 Monaten ab Auftragende weder als Arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise beschäftigt, noch als freie Mitarbeiter direkt oder indirekt beauftragt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 25.565 an den Auftragnehmer für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung.
6. Die Rechnungen des Auftragnehmer sind, sofern im Angebot nicht anders beschrieben, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgeschlüsselt für die einzelnen Positionen wie:
- Vorkosten wie im Angebot nach Auftragserteilung
- Kosten für Seminare und Workshops 2 Wochen vor Beginn
- Für laufende Arbeiten (projektbezogen) anhand monatlicher Abschlagsrechnungen gemäß erbrachter Leistungen. Die Schlußabrechnung wird mit Beendigung des Projekts bzw. Auftrages erstellt und fällig.
- Reisekosten und Kosten von Fremdleistungen werden sofort nach Anfall berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig.
- Die Reisekosten werden vom Auftragnehmer mit
- € 0,40 km netto sowie € 55,00 netto je Stunde berechnet.
7. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, bankübliche Zinsen nach Rechnungsstellung zu fordern.
8. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, daß die vor-geschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung von Besonderheiten, der Branche, des Auftraggebers wettbewerbs-rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Haftung des Auftrag-nehmers ist weiter ausgeschlossen für Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit von Texten und Bildgestaltungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse aus Marktbefragungen, Marktforschung oder Marktanalysen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahmen, Teste und Bildgestaltungen ebenso wie auch von dem Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellte Druckvorlagen darauf zu überprüfen, daß kein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich welcher Art, insbesondere wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Art vorliegt. Der Auftraggeber haftet persönlich für solche Gesetzesverstöße und stellt in allen Fällen den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Der Auftraggeber behält das Urheber-, Geschmacksmuster- oder auch alle sonstigen Rechte an sämtlichen von ihm entwickelten Text- und Bildmaterial, Projektvorschläge und Gestaltungen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber daran ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heidelberg
10. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien die unwirksame Einzelbestimmung zu ersetzen, die dem mit der Bestimmung beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt.
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